Allgemeine Geschäftsbedingungen der fr.collective OG

fr.collective OG
FN 672517x · Wimmergasse 7/7, 1050 Wien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der fr.collective OG („Agentur") und ihren Auftraggebern, sofern im jeweiligen Hauptvertrag auf diese AGB Bezug genommen wird.

§ 1 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

1.1 Vergütung

Die monatliche Agenturpauschale ist im Hauptvertrag bzw. Angebot (Anhang A) festgelegt. Die Pauschale versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Etwaige Zusatzleistungen (Change Requests) werden gesondert angeboten und nach Aufwand verrechnet.

Der Stundensatz für nicht pauschal abgedeckte Leistungen wird im Angebot definiert. Angefangene halbe Stunden werden als halbe Stunden verrechnet.

1.2 Auslagen und Drittkosten

Kosten für externe Leistungen Dritter (z. B. Stockfotos, Lizenzgebühren, Werbebudget, Reisekosten, Taggeld, km-Geld, externe Fotografen) sind nicht in der Agenturpauschale enthalten und werden nach Aufwand zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % weiterverrechnet. Die Agentur holt vor Beauftragung externer Leistungen über EUR 200 netto die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ein.

1.3 Rechnungsstellung und Zahlungsziel

Die Agentur stellt die monatliche Pauschale jeweils zu Monatsbeginn des Folgemonats in Rechnung. Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug, auf das Konto der Agentur zu bezahlen. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt.

1.4 Preisanpassung

Die Agentur ist berechtigt, ihre Preise einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Preiserhöhungen bis zu 10 % gelten als vereinbart, sofern die Agentur den Auftraggeber 2 Wochen vorher schriftlich informiert. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 2.4.

1.5 Verzug

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) fällig, sofern es sich beim Auftraggeber um ein Unternehmen handelt. Bei Privatpersonen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB.

Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Erbringung weiterer Leistungen ohne Schadenersatzpflicht bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge auszusetzen.

§ 2 Laufzeit, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

2.1 Laufzeit

Der Vertrag beginnt am im Hauptvertrag festgelegten Datum und läuft für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird.

2.2 Ordentliche Kündigung

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden.

2.3 Außerordentliche Kündigung

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird,
  • der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Zahlungsverzug gerät,
  • eine Zusammenarbeit aufgrund von Verstößen gegen geltendes Recht nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund benennen.

2.4 Sonderkündigungsrecht

Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht mit 2-wöchiger Frist, wenn die Agentur ihre Preise um mehr als 10 % anhebt (§ 1.4), sofern die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe erklärt wird.

2.5 Folgen der Kündigung

Bis zum Vertragsende bereits erbrachte Leistungen sind in vollem Umfang zu vergüten. Die Agentur übergibt dem Auftraggeber nach Vertragsende alle in dessen Auftrag erstellten finalen Content-Assets in digitaler Form. Account-Zugänge und Passwörter werden unverzüglich zurückgegeben.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Urheberrechte der Agentur

Alle von der Agentur erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Strategiepapiere, Bildmontagen u. a.) unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich bei der Agentur als Schöpferin der Werke.

3.2 Nutzungsrechteübertragung

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Content-Assets ein. Dieses umfasst die Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung auf den vereinbarten Social-Media-Plattformen.

Nicht enthalten ist die Weiterlizenzierung an Dritte, die Nutzung für andere Zwecke (z. B. Print, Out-of-Home, TV) ohne gesonderte Vereinbarung sowie die Nutzung von Strategiekonzepten, Briefing-Templates oder internen Methodiken der Agentur.

3.3 Referenzrecht der Agentur

Die Agentur ist berechtigt, öffentlich zugängliche Arbeiten zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in ihren eigenen Social-Media-Kanälen zu zeigen. Ein Ausschluss bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Vorabmaterialien

Entwürfe, Skizzen, Konzeptpapiere und nicht freigegebene Zwischenversionen verbleiben auch nach Vertragsende im Eigentum der Agentur.

3.5 KI-generierte Inhalte

Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte ist nach österreichischem Recht abhängig vom Grad menschlicher Schöpfungshöhe. Die Agentur stellt sicher, dass alle veröffentlichten Inhalte durch einen menschlichen Redaktionsprozess geformt wurden (vgl. § 4).

§ 4 Einsatz von KI-gestützten Tools

4.1 Transparenz

Die Agentur setzt in ihrem Arbeitsprozess KI-gestützte Tools (z. B. zur Textgenerierung, Bildbearbeitung, Video-Erstellung, Prozessoptimierung, Recherche oder Ideation) ein. Dies ist fester Bestandteil ihrer Arbeitsweise und dem Auftraggeber bekannt.

4.2 Menschlicher Kontrollpunkt

Die Agentur verpflichtet sich, jeden durch KI-Tools erstellten oder maßgeblich beeinflussten Output vor Vorlage oder Veröffentlichung durch eine qualifizierte Person zu prüfen, zu bearbeiten und freizugeben. Kein KI-generierter Content wird automatisiert und ohne menschliche Sichtung veröffentlicht. Dieser Kontrollpunkt umfasst insbesondere:

  • Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Markenkonsistenz
  • Prüfung auf urheberrechtliche Unbedenklichkeit
  • Sprachliche und stilistische Überarbeitung entsprechend der vereinbarten Tonalität
  • Prüfung auf potenzielle Fehlinformationen oder irreführende Aussagen

4.3 EU AI Act

Die Agentur stellt sicher, dass der Einsatz von KI-Tools in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) erfolgt. Insbesondere werden keine KI-Systeme eingesetzt, die gemäß Art. 5 EU AI Act verboten sind. Bei synthetischen Medien (Deepfakes, KI-generierte Bilder von Personen) wird der Auftraggeber informiert und über die Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 50 EU AI Act aufgeklärt. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftraggeber.

4.4 Haftungsabgrenzung KI

Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Rechtsverletzungen, die ausschließlich auf Fehlfunktionen oder unvorhersehbaren Outputs der eingesetzten KI-Tools zurückzuführen sind, sofern der menschliche Kontrollprozess gemäß § 4.2 eingehalten wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 7 gilt entsprechend. Die Agentur gibt keine Garantie dafür ab, dass KI-generierte Inhalte frei von Urheberrechten Dritter sind.

§ 5 Datenschutz

5.1 Datenschutzrechtliche Grundlage

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie aller sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

5.2 Auftragsverarbeitung

Soweit die Agentur personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kund:innen im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen (Anhang C).

5.3 Eigenverantwortliche Verarbeitung

Soweit die Agentur personenbezogene Daten (z. B. Kontaktdaten des Auftraggebers) eigenverantwortlich für Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung oder Kommunikation verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter frcollective.at/datenschutz abrufbar.

5.4 Geheimhaltung von Daten

Die Agentur verpflichtet ihre Mitarbeiter:innen und Auftragnehmer, die Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers haben, zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 6 Geheimhaltung

6.1 Geheimhaltungspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Preisgestaltung und interne Prozesse – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

6.2 Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren, der empfangenden Partei nachweislich bereits ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren, oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenbart werden müssen.

6.3 Dauer

Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung.

6.4 Mitarbeiter und Subunternehmer

Jede Partei stellt sicher, dass Mitarbeiter:innen und Subunternehmer mit Zugang zu vertraulichen Informationen entsprechenden Geheimhaltungspflichten unterliegen.

§ 7 Haftung

7.1 Haftungsumfang

Die Agentur haftet für Schäden, die durch ihr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden, unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Agentur nur, soweit es sich um Personenschäden handelt.

7.2 Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit

Die Haftung der Agentur für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit, die keine Personenschäden sind, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden durch Datenverlust.

7.3 Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung der Agentur ist auf die Höhe der in den letzten 3 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlten Agenturpauschale beschränkt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

7.4 Plattformabhängigkeit

Die Agentur haftet nicht für Änderungen an Algorithmen, Nutzungsbedingungen oder Funktionsumfang der Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok u. a.), die die vereinbarten Leistungen beeinträchtigen oder unmöglich machen. Ebenso haftet die Agentur nicht für die Sperrung oder Einschränkung von Konten durch Plattformbetreiber, sofern diese nicht auf schuldhaftem Verhalten der Agentur beruhen.

7.5 Keine Ergebnisgarantie

Die Agentur schuldet keine bestimmten Ergebnisse (wie Follower-Wachstum, Reichweite, Engagement-Rate oder Leadgenerierung). Social-Media-Performance hängt von einer Vielzahl außerhalb der Kontrolle der Agentur liegender Faktoren ab. Die Agentur schuldet eine sorgfältige und professionelle Leistungserbringung nach dem aktuellen Stand der Kunst.

Stand: Juni 2026.